Informationen für Studienbewerber*innen
Zulassungsmodus 1. Fachsemester
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Lokale Zulassungsbeschränkung |
Zulassungsmodus höheres Fachsemester
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Lokale Zulassungsbeschränkung (zum Wintersemester für das 3., zum Sommersemester für das 2. Fachsemester) |
Bewerbungszeitraum
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1. Werktag im Juni - 15. Juli (für das Wintersemester), 1. Werktag im Dezember -15. Januar (für das Sommersemester: nur für höhere Fachsemester) |
Studienbeginn
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Wintersemester |
Studiensprachen
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Englisch |
Abschluss
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Bachelor of Arts (B.A.) |
Regelstudienzeit | 6 Semester |
Zulassungsvoraussetzungen
Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Englisch ist und die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen. Der Nachweis ist im Rahmen eines Eingangstests am Sprachenzentrum der Freien Universität zu erbringen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Bei Vorliegen des Nachweises durch Sprachtests bzw. die Abiturnote können sich Bewerber*innen vom Test befreien lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.
Bei Fragen zum Thema Sprachnachweis wenden Sie sich bitte an die studentische Studienberatung.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Detaillierte Informationen für Bewerber*innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie hier. Falls Sie die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, klicken Sie bitte hier für weitere Informationen zur Bewerbung über uni-assist.
Für Bewerber*innen, die zu einem höheren Fachsemester zugelassen werden möchten, bitten wir um Beachtung folgender Informationen
a.) Die Einstufung findet lediglich ins 2. (Sommersemester) bzw. 3. (Wintersemester) Fachsemester statt.
b.) Dafür ist eine Mindestanzahl von 20 (für das 2. FS) bzw. 50 LP (für das 3. FS) nachzuweisen, die Studierende erbracht haben.
c.) Anerkannt werden nur Lehrveranstaltungen, die Relevanz für den Studiengang Nordamerikastudien haben.
d.) Diese Leistungspunkte dürfen nicht in einem schon abgeschlossenen Studium erbracht worden sein.
e.) Zur Erlangung eines Abschlusses am JFKI müssen mindestens 50 % der LP am JFKI erbracht worden sein. Über Ausnahmen in Härtefällen entscheidet der Prüfungsausschuss.