Externe Stipendienprogramme
DAAD
Der Deutsche Akademische Austauschdienst, eine Vereinigung der Hochschulen und Studentenschaften in der Bundesrepublik Deutschland, fördert in über 100 Programmen Studierende, Graduierte und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.
Er finanziert Jahres-, Kurzzeit- und Einzelstipendien, Gruppenprogramme, Studienreisen, Studienpraktika, Wissenschaftleraustausche, Gastdozenturen und Lektoren an ausländische Hochschulen sowie projektbezogene wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen. Der DAAD informiert im Internet über die verschiedenen Programme und Förderungsmöglichkeiten.
Die Bewerbung erfolgt online direkt beim DAAD; für Beratungsgespräche und Rückfragen zu den DAAD-Programmen steht die Internationale Studierendenmobilität der FU aber dennoch zur Verfügung.
Kontakt
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Postfach 20 04 04
53134 Bonn
Tel.: 0228 882 0
E-Mail: postmaster@daad.de
Fulbright
Das deutsch-amerikanische Fulbright-Programm folgt dem von Senator J. William Fulbright entwickelten Konzept, das der Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den beiden Ländern auf der Ebene des akademischen und bikulturellen Austauschs dient.
Ungefähr 400 Stipendien werden an deutsche Wissenschaftler, Studierende, Lehrer und Administratoren vergeben.
Darunter sind Voll- und Teilstipendien für Studierende, Reisestipendien für Studierende, Graduierte und Nachwuchswissenschaftler.
Nähere Informationen sind im Büro der Internationalen Studierendenmobilität erhältlich oder auf der Website von Fulbright zugänglich, wo Sie auch die Bewerbungsunterlagen finden.
Kontakt
Fulbright Kommission
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Tel.: 030 28442-0
Fax: 030 284443-42
E-Mail: fulkom@fulbright.de
Auslands-BAföG
Neben der Möglichkeit, sich um Stipendien bei der FU oder externen Organisationen zu bewerben, besteht weiterhin die Option, das Auslandstudium selbst zu organisieren und sich finanziell durch Auslands-Bafög unterstützen zu lassen. Alle BAföG-Empfängerinnen und -empfänger haben grundsätzlich ein Anrecht auf ein bis zwei Semester Auslandsförderung; unabhängig davon, ob Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen oder ob Sie sich selbst einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule organisiert haben.
Im Nicht-EU-Ausland deckt das Auslands-BAföG die mit einem Auslandsaufenthalt verbundenen Mehrkosten wie Reisekosten, Krankenversicherung, Studiengebühren bis EUR 4500/Jahr und gewährt einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, der je nach Land variiert und auf die weiter laufende Inlandförderung aufgeschlagen wird.
Die Auslandsstudienzeit wird nicht auf die Förderungsdauer angerechnet.
Bei Aufenthalten im EU-Ausland zahlt das zuständige BAföG-Amt in der Regel auf gesonderten Antrag lediglich den Inlandssatz.
Aufgrund der langen Bearbeitungszeit sollten die Anträge so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Der Antrag auf Förderung kann nicht im örtlichen Amt gestellt werden, sondern bei bestimmten, den jeweiligen Länderbereichen zugeordneten Ämtern.
Die entsprechenden Adressen der für die verschiedenen Länder zuständigen BAföG-Ämter sowie nähere Informationen zu den Antragsmodalitäten sind auf der BAföG-Seite zu finden.