Verena Specht
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Raum 211
14195 Berlin
Sprechstunde
Während der Öffnungszeiten meines Büros sowie per E-Mail bin ich jederzeit ansprechbar.
Stellvertretende Frauenbeauftragte: Sonja Pyykkö
Gleichstellung am John-F.-Kennedy-Institut
Der Frauenförderplan des John-F.-Kennedy-Instituts will zur Frauenförderung, zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen, Männern und Menschen nicht binärer Geschlechtsidentität sowie zur Familienfreundlichkeit am Institut beitragen und diese gezielt fördern. Ziele sind die Erhöhung des Frauenanteils dort, wo Frauen unterrepräsentiert sind sowie die Verbesserung der Studien- und Arbeitsbedingungen von Frauen, Menschen nicht binärer Geschlechtsidentität und Menschen mit familiärer Verantwortung. Zudem wird angestrebt, dass Inhalte der Geschlechter-, Gender- und Diversitäts-forschung zu einem wichtigen und selbstverständlichen Bestandteil der Lehrveranstaltungen und des universitären Lebens werden. Dieses Ziel wird in Anlehnung an das Gleichstellungskonzept der Freien Universität formuliert, welches den Grundsätzen des Gender Mainstreaming Ansatzes folgt. Leitgedanke ist hierbei, die Gleichstellung der Geschlechter nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen zu beschränken, sondern in sämtliche Entscheidungsprozesse und Maßnahmen im Hinblick auf etwaige Auswirkungen auf die Situation von allen Geschlechtern zu hinterfragen und zu berücksichtigen. Gemäß diesem Ansatz begreift das JFKI die Gleichstellung der Geschlechter als Aufgabe aller Arbeitsbereiche, um so eine Kultur der selbstverständlichen Gleichberechtigung und des gendersensiblen Umgangs miteinander zu implementieren. Obgleich der Fokus der Frauenförderpläne auf der ‚reinen’ Frauenförderung liegt, möchte dieser Maßnahmenplan, angelehnt an das Gleichstellungskonzept der FU, die gezielte Förderung von Frauen mit aktuellen Fragestellungen aus den Bereichen des Gender- und Diversitätsmanagements verbinden und reicht mit einem gezielten Interesse an den Themenbereichen Diversität, Intersektionalität und Familienpolitik an der Hochschule über die Zielstellungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hinaus. Gleichzeitig steht die Frauenförderung jedoch als nach wie vor notwendiger Nachteilsausgleich im Fokus der folgenden Erörterungen. Ziele und Maßnahmen, die über die Dimension Geschlecht hinausgehen, werden also mit aufgenommen und integriert, ohne jedoch die Vorgaben zur Umsetzung von Frauenförderung zu ersetzen. Die Grundlagen dieses Maßnahmenplans sind neben den Frauenförderrichtlinien der FU (FFR) das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Wissenschaftszeitvertrags-gesetz (WissZeitVG). Inhaltlich ist der Frauenförderplan des Instituts an die folgenden gleichstellungspolitischen Ziele der Freien Universität angelehnt.
Aufgabe der Frauenbeauftragten
Die Frauenbeauftragte wirkt auf die Gleichstellung der Frauen am Institut und auf die Vermeidung von Benachteiligungen für weibliche Angehörige der Hochschule und für Bewerberinnen hin. Zusammen mit der Gleichstellungskommission kontrolliert sie die Umsetzung des Frauenförderplans.
Das Amt der Frauenbeauftragten ist ein Wahlamt, das jeweils nebenamtlich von einer
Frau des John-F.-Kennedy-Instituts der Freien Universität für zwei Jahre ausgeübt wird. Die Frauenbeauftragte wirkt beratend in allen Gremien des Instituts mit.