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ABV im Rahmen des BA Nordamerikastudien

ABV im Rahmen des BA Nordamerikastudien

Informationen zum Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV)

Bitte vor der Terminvereinbarung lesen!

 

Übersicht                                                                                  

Wo muss ich hin?

Was wird angerechnet?

Wie verläuft die Anrechnung?

 

Übersicht

Die in den Bachelorstudiengängen an der Freien Universität Berlin zu erzielenden 180 Leistungspunkte setzen sich wie folgt zusammen: 150 Leistungspunkte, die im Studienfach bzw. im Kernfach und Modulangebot erworben werden, und 30 Leistungspunkte im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV).

Der Studienbereich ABV umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum (Inland oder Ausland; vor oder während des Studiums) und sechs Kompetenzbereiche, in denen Sie zusätzlich ABV-Kurse belegen können (Sie können allerdings auch den ABV-Bereich komplett über Praktika abschließen). 


 Obligatorisches Berufspraktikum
 

(min. 5 LP benötigt, max. 30 LP anrechenbar)


ABV-Kurse 

(min. 0 LP, max. 15 LP anrechenbar; 5 LP je ABV-Kurs)

Inlandspraktikum
(5-15 Leistungspunkte anrechenbar)

5 LP = 120 Stunden (ca. 3 Wochen)
+ Kolloquium (Berufsbezogenes Praktikum A )

10 LP = 240 Stunden (ca. 6 Wochen)
+ Kolloquium (Berufsbezogenes Praktikum B)

15 LP = 360 Stunden (ca. 9 Wochen)
+ Kolloquium (Berufsbezogenes Praktikum C)

Kompetenzbereiche

  • Informations- und Medienkompetenz AnsprechpartnerInnen: ZEDAT, Dr. Jasmin Touati
  • Gender- und Diversitykompetenz AnsprechpartnerInnen: Margherita-von-Brentano-Zentrum für Geschlechterforschung, Dipl.-Kffr. Heike Pantelmann
 

Auslandspraktikum
(20-30 Leistungspunkte anrechenbar)

20 LP =   480 Stunden (ca. 12 Wochen)
+ Kolloquium (Auslandspraktikum A)

25 LP = 600 Stunden (ca. 15 Wochen)
+ Kolloquium (Auslandspraktikum B)

30 LP = 720 Stunden (ca. 18 Wochen)
+ Kolloquium (Auslandspraktikum C)

 

Wo muss ich hin?

  1. Für Anerkennungen von (Inlands- oder Auslands-) Praktika während des Studiums, brauchen Sie keine Anerkennung durch das JFKI. Sie müssen lediglich am Kolloquium teilnehmen und einen Praktikumsbericht schreiben, den Sie beim Career Service (Christiane Berwid-Kawell) einreichen (siehe „Wie läuft die Anrechnung ab?“).

    Sie können auch per Email mit der ABV-Beauftragten des JFKI abklären, wenn Sie sich unsicher sind, inwiefern das Praktikum hinsichtlich Ihres Studiums fachlich anerkennungswürdig ist. Sie kann dann eine „Bestätigung der Anerkennungswürdigkeit“ per Email an Sie und den Careerservice schicken.
     
  2. Für Anerkennungen von (Inlands- oder Auslands-) Praktika vor dem Studium, kommen Sie bitte in die Sprechstunde der ABV-Beauftragten des JFKI. Für Anerkennungen von Praktika vor dem Studium brauchen Sie nicht den Careerservice you kontaktieren, Sie müssen kein Kolloquium besuchen, und keinen Praktikumsbericht schreiben. Sie erhalten die Anerkennung direkt von David Bosold, dem Praktikumsbeauftragten des JFKI.

    Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
    a) Anerkennungsbogen (füllen Sie bitte Teil 1 aus & kreuzen Sie ihre Studienordnung bei [3] an).
    b) Bestätigung des anzurechnenden Praktikums, aus der (1) hervorgeht, dass das Praktikum tatsächlich abgeleistet wurde, (2) was Sie dort getan haben und (3) in welchem Umfang (wichtig ist die Stundenzahl, nicht nur der Zeitraum). 

    Ihr Arbeitgeber kann hierzu auch eine Praktikumsbescheinigung (auf deutsch oder englisch) ausfüllen.

  3. Alle ABV-Kurse finden Sie im Vorlesungsverzeichniss. Falls Sie andere Kurse als ABV-Kurse anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Kompetenzbereiche (siehe Tabelle mit AnsprechpartnerInnen oben). Beachten Sie, dass die Kurse sehr starke Überschneidungen mit den angebotenen ABV-Kursen haben müssen, um anerkannt zu werden.

  4. Wenn Sie vor ihrem Praktikum einen Nachweis für den Arbeitgeber brauchen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wenden Sie sich bitte an den ABV-Beauftragten des JFKI für einen Termin, um die Bestätigung auszufüllen. 

 

Was wird angerechnet?

  • Praktika im Inland können mit 5-15 LP angerechnet werden, Praktika im Ausland mit 5-30 LP.
  • Alle Praktika (Inland & Ausland) müssen mindestens 120 Std (ca. 3 Wochen) umfassen, um anerkannt werden zu können.
  • Aupair, Zivildienst und Work & Travel können mit jeweils 5 LP angerechnet werden.
  • Berufserfahrung kann mit maximal 15 LP anerkannt werden (je nach Dauer).
  • Auch ehrenamtliche Tätigkeiten in der Geflüchtetenhilfe können als ABV-Berufspraktikum anerkannt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Sie können verschiedene Praktika und ABV-Kurse kombinieren, um auf 30 LP im ABV-Bereich zu kommen: z.B. Aupair (5LP) + berufsbezogenes Inlandspraktikum 240 Std. (10 LP) + 3 ABV-Kurse (je 5 LP) = 30 LP. Sie können auch Praktika im In- und Ausland kombinieren. Zwei berufsbezogene Praktika im Inland können bis max. 15 LP anerkannt werden; Inland+Ausland bis max15 LP; Ausland + Ausland bis 30 LP. Berufserfahrung, sowie Aupair, Zivildienst und Wehrdienst wird in der Spalte “Praktika” gezählt. D.h. Wenn das Praktikum, oder die Berufserfahrung in Deutschland stattfand, können Sie maximal 15 LP in dieser Spalte erhalten. Wichtig: Wenn Sie mehrere Praktika kombinieren, müssen Sie trotzdem nur 1 Kolloquium besuchen und 1 Praktikumsbericht schreiben. Sie dürfen sich in Campusmanagement nicht für mehrere Praktikumsmodule gleichzeitig anmelden! Wenn Sie also z. B. erst ein dreiwöchiges Praktikum machen (5 LP) und zu einem anderen Zeitpunkt noch ein sechswöchiges anschließen (10 LP), müssen Sie sich für das 15-LP-Modul anmelden.


Wie läuft die Anrechnung ab?

Der Ablauf zur Anrechnung von Praktika WÄHREND des Studiums ist wie folgt:

  1. Praktikum absolvieren
    Sie können vorher mit der Ansprechperson am JFKI oder dem Careerservice (siehe „Wo muss ich hin?“) abklären, wenn Sie unsicher sind, ob das Praktikum inhaltlich zu Ihrem Studium passt. Wir empfehlen dies in Fällen wo das Praktikum inhaltlich stark vom Studieninhalt abweicht.
  2. In Campus Management eintragen für das Kolloquium & Kolloquium belegen.
    Sie müssen sich für “berufsbezogenes Praktikum” A, B, C, oder “Auslandspraktikum” A, B, C eintragen, je nachdem welche Dauer Ihr Praktikum, oder Ihre Praktika insgesamt hatten (siehe Tabelle oben, Details finden Sie auch hier).Es ist wichtig, dass Sie das Kolloquium belegen, dass die Dauer aller Ihrer Praktika wiederspiegelt (d.h., wenn sie 3 kurze Praktika kombinieren, also 5+5+5 = 15 LP gesamt, belegen Sie das Colloquium “Berufsbezogenes Praktikum C”, da so die 15 LP direkt auf Campus Management eingetragen werden können). Einige Kolloquien finden auf englisch statt (siehe Vorlesungsverzeichnis, ABV).
  3. Praktikumsbericht schreiben (Details finden Sie hier).
  4. Praktikumsbericht per Email an den Careerservice schicken und (ggf. mit der Anerkennung eines Praktikums vor dem Studium durch das JFKI) einen Termin beim Careerservice machen. Dort werden dann Ihre ABV-Credits in Campus Management übertragen (dies kann einige Wochen dauern).

Details zur Anerkennung von Praktika während des Studiums, finden Sie auch hier in einem kurzen Video erklärt.

www.fu-berlin.de/vv/jfki
Online-Studienfachwahl-Assistent (OSA)